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alexfinger
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Im Juni hat der Schweizer Bundesrat einen Vorschlag für Gesetzesänderungen im Energiebereich vorgestellt.

Im Mittelpunkt des Vorschlages stehen die (weitere) Elektrifizierung im Verkehrs- und Wärmesektor, der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und die Stärkung der Stromversorgungssicherheit für die Schweiz.

Der Netzzugang (jeder kann seinen Stromlieferanten frei wählen) und die Liberalisierung im Messwesen sind aus Sicht des Bundesrates Mittel zum Zweck, um die Transformation im Energiebereich voranzutreiben. Auch das Feintuning am "Zusammenschluss zum Eigenverbrauch" dient der Transformation. Dass die Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU eingestellt wurden, spielt deswegen für diese Vorhaben auch keine Rolle.

Aus Sicht der Endkunden und der Energieversorgungsunternehmen haben die vorgeschlagenen Änderungen am Netzzugang und Messwesen die konkretesten Auswirkungen auf den Alltag.

Auch die Steigerung der Zielvorgaben für den Anteil von erneuerbaren Energien an der Produktion der Elektrizität wird eine Auswirkung haben, die sich jedoch für Endverbraucher eher indirekt bemerkbar machen wird.

Netzzugang


"Netzzugang" bedeutet: Ich kann als an das Stromnetz angeschlossener Endverbraucher wählen, bei wem ich meinen Strom kaufe. So wie ich im Telefonnetz wählen kann, mit wem ich telefoniere - mit dem Unterschied, dass die Telefonate ein paar Monate oder Jahre dauern. Endverbraucher, die mehr als 100 MWh an Strom verbrauchen, können bereits heute frei wählen, von wem sie ihre Energie beziehen.

Alle anderen Endverbraucher sind heute Kunden ihres regionalen Stromversorgers und befinden sich in der "Grundversorgung", auch wenn sie einen bestimmten Tarif gewählt haben.
Grundversorgung: Elektrizitätsprodukt, das ausschliesslich auf der Nutzung von inländischer erneuerbarer Energie beruht

Wer den Stromanbieter wechseln möchte, soll dies nach Vorstellung des Bundesrates zu einem bestimmten Termin, einmal im Jahr, tun können. Dasselbe gilt für die Rückkehr in die Grundversorgung.

Wer in der Schweiz wohnt, kennt die Idee, bestimmte Verträge üblicherweise nur zu einem bestimmten Datum kündigen zu können, vielleicht von Mietverträgen. Dieser Eingriff in die Vertragsfreiheit ist nicht nur ein theoretisches Problem: Durch die Bündelung der Vertragswechsel zu einem bestimmten Termin wird unnötigerweise eine Lastspitze bei den Marktteilnehmern erzeugt, weil viele Vertragsänderungen innerhalb einer kurzen Frist bearbeitet werden (müssen, denn wenn der Wechsel zu lange dauert, werden sich Endverbraucher irgendwann beschweren).

Die für den Wechsel anfallenden Kosten dürfen dem einzelnen Endverbraucher nicht direkt verrechnet werden - damit werden sie im Ergebnis auf alle Kunden umgewälzt.

Dieser Vorschlag ist wichtig, denn viel Geld sparen wird man durch den Wechsel des Anbieters in den meisten fällen nicht. Käme noch eine "Wechselgebühr" hinzu, wäre der freie Netzzugang mit einer Barriere versehen, die für die Mehrheit der Endverbraucher zu hoch wäre.

Mehr Informationen auf der Stromrechnung


Die Stromrechnungen sollen in Zukunft detailiertere Informationen zu den verrechneten Entgelten enthalten, insbesondere zum Messstellenbetrieb, also zum Betrieb des Stromzählers beim Endverbraucher. Dies spielt zusammen mit der weiteren Schärfung im Messstellenbetrieb.

Frei(er)e Wahl des Messstellenbetreibers


Prinzipiell ist die Wahl des Messstellenbetreibers bereits heute möglich. Das kann dann sinnvoll sein, wenn ein Unternehmen zum Beispiel über mehrere Standorte verfügt und ein Energiemanagement über alle diese Standorte aufbauen möchte. Der Wechsel des Messstellenbetreibers hat in der Vergangenheit zu Konflikten mit Netzbetreibern geführt, die diese Dienstleistung historisch als Teil ihrer Aufgabe betrachten.

In Zukunft kann, einfach gesagt, jeder, der ein rechtlich geschütztes Interesse hat, den Messdienstleister frei wählen. Die Formulierung im Vorschlag ist dabei sehr weit gefasst, so dass eine grosse Bandbreite von Interessen geschützt ist.

Das bedeutet auch, dass in Zukunft neue Messdienstleister auftreten können, die Dienstleistungen kombinieren und zum Beispiel an Haushalte anbieten - angesichts der starken Regulierung im Bereich der Zähler sind die Herausforderungen an eine Business Case jedoch recht hoch. Gerade im Bereich von Full-Service-Angeboten, die Stromerzeugung, Wärme/Kälte und mobilen Stromverbrauch kombinieren, könnte sich aber auch die Installation eines eigenen Zählers beim Endkunden rechnen.

Datahub


Der Austausch von Vertrags- und Verbrauchsdaten soll in Zukunft über eine zentrale Plattform abgewickelt werden ("Datenregister", oder auch "Datahub"). Dieser Datahub soll nach Vorstellung des Bundesrates privat aufgebaut und betrieben werden. Während initial nur ein "Datahub light" geplant ist, der keine Bewegungsdaten speichert, behält sich der Bundesrat die Option vor, den Scope zu erweitern und auch Daten zu speichern.

Der Datahub soll aber nicht nur den Datenaustausch erleichtern, sondern dient auch als Werkzeug, um den Strommarkt besser zu verstehen oder neue Produkte und Dientsleistungen zu ermöglichen und das Netz zu steuern.

Angesichts der geringen Grösse des Strommarktes in der Schweiz könte eine zentrale Datenspeicherung durchaus möglich sein und damit auch eine zentrale Stromrechnung möglich machen. Aber: Zentralisierungsbestrebungen werden in der Schweiz selten mit Wohlwollen betrachtet, so dass rund um den Datahub noch eine lebendige Diskussion zu erwarten ist.

Aktionsfelder: Kundendienst, Marktkommunikation


Für die Energieversorgungsunternehmen in der Schweiz konkretisiert sich mit dem Vorschlag eine tiefgreifende Marktänderung. Die Automatisierung der Marktkommunikation (Austausch von Vertrags- und Verbrauchsdaten) und der Wechselprozesse bieten eine Chance zur Digitalisierung. Gleichzeitig stellen diese Prozesse auch ein Risiko für unkalkulierbare Aufwände dar, wenn die veränderten Anforderungen auf bestehende Prozesse treffen.

Und der Endkunde?

Strom ist in der Schweiz im europäischen Vergleich sehr günstig. Die Stromrechnung der Endverbraucher, die noch keinen Netzzugang haben (also private Haushalte) besteht heute zu 2/3 aus Kosten für das Netz und 1/3 Kosten für Energie, vereinfacht dargestellt. Lediglich das Drittel für Energie ist betroffen. Damit ist das Einsparpotential grundsätzlich gering, denn eine Reduktion der Kosten für Strom wirkt nur auf dieses eine Drittel der Stromrechnung. Es ist also keine "Massenbewegung" zu erwarten - allerdings bedeuten selbst 5-7% Wechselkunden eine signifikante Arbeitslast im Kundendienst.

Same procedure as every year, Switzerland!


Nicht ganz, denn jetzt liegt ein konkreter Vorschlag für die Ausgestaltung der Energiestrategie mit Hilfe der Liberalisierung des Strommarktes zur Diskussion vor. Ich bin gespannt auf die Wintersession, in der das Parlament sich des Themas annimmt.