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Der Checkout Manager ist eine Komponente von SAP Customer Checkout. Der Manger bildet die Grundlage einer zentralen Gutschein Verwaltung, der Benutzeradministration sowie einer flexibel ausrollbaren Schnellauswahl. Zudem gibt es noch eine Reihe von weiteren Vorteile, die den Einsatz des Customer Checkout Managers sinnvoll machen.

Gutscheine


Die zentrale Gutschein Verwaltung ist eine der wichtigsten Funktionen im SAP Customer Checkout Manager. Für den Verkauf von Gutscheinen wird ein Artikel benötigt, der an der Kasse ausgewählt werden kann. Entweder legen Sie für jeden Gutscheinwert einen separaten Artikel an (10 Euro, 20 Euro, 30 Euro) oder Sie erlauben Ihren Mitarbeitern, den Gutscheinwert flexibel anzupassen. Für das Einlösen der Gutscheine wird ein separater Zahlweg an der Kasse benötigt. Dazu legen Sie in den Backend-Konfiguration im Reiter Rechnungswesen einen Zahlweg an.

Die Kunden können Ihre Gutscheine ganz oder teilweise einlösen. Jedoch nur, wenn Sie sich innerhalb des Gültigkeitszeitraums befinden. Diese und noch weitere Einstellungen sind ebenfalls vorab in der Backend-Konfiguration einstellbar. Zudem stehen Ihnen weitere folgende Einstellungsmöglichkeiten in der Kasse zur Verfügung:

  • Beschreibung des Gutscheins auf dem Kassenbon

  • Gültigkeitszeitraum definieren, bis wann der Gutschein eingelöst werden kann.


Für erworbene Wertgutscheine gelten hierbei gesetzliche Fristen. Einen guten Einblick erhalten Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale in Hamburg. Dort wird beschrieben, wie lange ein Gutschein eingelöst werden darf.

  • Beim Erstellen nach Gutschein ID fragen


Die Kasse unterscheidet zwischen Freien und nicht Freien Gutscheinen. Ersteres erlaubt das Einlösen von Gutscheinen ohne einen bestimmten Bezug zu einer eineindeutigen Gutscheinnummer (ID). Wogegen ein nicht Freier Gutschein immer gegen eine eindeutige Nummer geprüft wird. Befindet sich im Gutscheinserver kein Gutschein mit dieser ID, kann der Gutschein nicht eingelöst werden. Freie Gutscheine kommen meist dann zum Einsatz, wenn vorab nicht alle ALT-Gutscheine aus vorherigen Systeme in den Server migriert wurden.

  • Aufladen des Gutscheins aktiviert


Sie können entscheiden, ob ausgegebene Gutscheinkarten wieder aufladbar sein dürfen. Dieser Button aktiviert die Aufladefunktion im SAP Customer Checkout und ermöglicht Ihnen verbrauchtes Guthaben auf sogenannten „Geschenkgutscheinen“ auszugeben. Der Vorteil ist, dass Ihre Kunden bequem an jedem Ort die Karten wieder aufladen können und Sie sich die aufwendige und teure Ausgabe von Papiergutscheinen sparen.

  • Gutscheinbetrag immer komplett o. teilweise einlösen


Mit dem SAP Customer Checkout Manager haben Sie die Möglichkeit, vorhandene Gutscheine manuell im Nachgang zu bearbeiten. Dazu wählen Sie im Manager unter der Kachel Gutscheine die entsprechende Gutschein-ID aus und klicken auf Bearbeiten. Dort können Sie beispielsweise den Gutschein Gültigkeitszeitraum anpassen, nachträglich eine Kundennummer erfassen oder im Abschnitt Gutscheintransaktion den Gutscheinbetrag erhöhen. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit ausgegebene Gutschein zu sperren, sodass diese an der Kasse nicht mehr verwendet werden können.

Neben der Sperrfunktion stehen im Manager weitere Informationen zur Verfügung:

  • Ort an dem der Gutschein angelegt wurde, z.B. Kasse Innenstadt

  • Datum und Uhrzeit der Erstellung

  • Status des Gutscheins


Sie können auf einen Blick erkennen, welche Gutscheine komplett eingelöst wurde und wo noch Teilbeträge offen sind.

  • Geldbetrag des Gutscheins

  • Benutzername des Kassierers, der den Gutschein verkauft hat


Gutscheine können entweder direkt an der Kasse oder im SAP Customer Checkout Manager angelegt werden. Beispielsweise wenn Sie für ein Gewinnspiel einen Gutschein ausgeben möchten, für das kein Bargeld eingenommen wurdes

Die derzeitige und zukünftige Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheine lautet wie folgt.

„Gutscheine sind in Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine zu unterscheiden“

  • Man spricht von Einzweck-Gutscheinen, wenn die Leistung bereits bei der Ausstellung konkretisiert wurde, z.B. Büchergutschein über 50 Euro. In einem solchen Fall, ist der Unternehmen dazu verpflichtet, die Steuer bei der Ausstellung abzuführen.

  • Bei Mehrzweck-Gutscheinen steht die Leistung noch nicht fest, z.B. Wertgutschein über 50 Euro zur Einlösung in unserem Shop. Beim Kauf des Gutscheins spricht man deshalb, von einem sogenannten Zahlungsmitteltausch, da der Gutschein beispielsweise bei mehreren selbstständigen Händlern einer Kette oder auf das gesamte Sortiment gilt.


Die Begriffe Einzweck- und Mehrzwecke-Gutscheine wurden vor einigen Jahren in einer EU-Richtlinie für alle Mitgliedsstaaten der EU festgeschrieben und sollen bis 31.12.2018 in nationales Recht umgesetzt sein.
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